Verordnung zur Regelung der Verträge

Verordnung der Gemeinde Ratschings regelt Vertragsabschlüsse, Bauaufträge, freiberufliche Leistungen und den Verkauf von Gemeindevermögen.

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Veröffentlichungsdatum

28.05.2011

Beschreibung

Diese Verordnung der Gemeinde Ratschings regelt, wie Verträge abgeschlossen werden, um Effizienz und Transparenz zu gewährleisten. Verträge müssen schriftlich erfolgen und können verschiedene Formen annehmen, wobei für bestimmte Arten die öffentlich-rechtliche Form zwingend ist. Die Verordnung legt auch Regeln für öffentliche Bauaufträge, die Vergabe von freiberuflichen Leistungen und den Verkauf von Gemeindevermögen fest.

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Veröffentlichungsdatum

28.05.2011

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Zuletzt aktualisiert: 03.07.2025, 13:50 Uhr

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