Verordnung für die Zuweisung von Gästebetten auf Gemeindeebene

Verordnung der Gemeinde Ratschings zur Zuweisung von Gästebetten aus kommunalen Kontingenten, basierend auf gesetzlichen Kriterien und Fristen.

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Veröffentlichungsdatum

08.08.2023

Beschreibung

Diese Verordnung der Gemeinde Ratschings regelt die Kriterien und Modalitäten für die Zuweisung von Gästebetten aus dem kommunalen Kontingent und dem Vorschusskontingent, basierend auf einem Dekret des Landeshauptmanns vom 26. September 2022, Nr. 25. Das Gästebettenkontingent der Gemeinde wird durch freiwerdende Betten aus verschiedenen Betriebsarten sowie durch Reduzierungen befüllt und ausschließlich gastgewerblichen Betrieben zugewiesen. Die Zuweisung erfolgt vorläufig bei Bauvorhaben, mit Fristen für die Baugenehmigung und Betriebsaufnahme, und berücksichtigt dabei allgemeine Kriterien wie Infrastruktur und Erreichbarkeit.

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Veröffentlichungsdatum

08.08.2023

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Zuletzt aktualisiert: 25.07.2025, 09:58 Uhr

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