Verordnung betreffend die Einsprüche gegen Beschlüsse

Die Verordnung regelt Einsprüche gegen Gemeindebeschlüsse: Form, Fristen, Inhalt und Entscheidungsverfahren

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Veröffentlichungsdatum

12.11.2024

Beschreibung

Diese Verordnung der Gemeinde Ratschings regelt das Verfahren für Einsprüche gegen Gemeinderats- und Gemeindeausschussbeschlüsse. Interessierte Parteien können schriftlich und fristgerecht Einspruch einlegen, wobei jeder Einspruch nur einen Beschluss betreffen darf und bestimmte formale Anforderungen erfüllen muss. Der Gemeindeausschuss entscheidet über die Zulässigkeit und den Inhalt des Einspruchs innerhalb von 30 Tagen und teilt die Entscheidung dem Einbringer mit.

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Veröffentlichungsdatum

12.11.2024

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Zuletzt aktualisiert: 03.07.2025, 15:11 Uhr

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