Gemeindeverordnung über die Haltung und Führung von Hunden

Gemeindeverordnung regelt Hundehaltung: Leinenpflicht, Kotbeseitigung, Verbotszonen und Strafen, ausgenommen Diensthunde

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Veröffentlichungsdatum

07.03.2011

Beschreibung

Dieses Dokument ist die Gemeindeverordnung von Ratschings über die Haltung und Führung von Hunden, die das korrekte Verhältnis zwischen Mensch und Hund im Gemeindegebiet regeln soll. Sie legt die Pflichten von Hundeeigentümern und -haltern fest, wie das Führen an der Leine und das Beseitigen von Hundekot, und definiert Verbotszonen wie Friedhöfe und Kinderspielplätze. Bei Verstößen gegen die Verordnung können Verwaltungsstrafen verhängt werden, wobei bestimmte Diensthunde von den Regeln ausgenommen sind.

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07.03.2011

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Zuletzt aktualisiert: 07.07.2025, 16:24 Uhr

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