Dieses Dokument ist ein Antragsformular des Standesamtes der Gemeinde Ratschings für eine Trennung oder Scheidung. Der Antragsteller muss seine persönlichen Daten, Angaben zur Ehe und rechtliche Erklärungen abgeben, wie zum Beispiel, dass keine minderjährigen Kinder betroffen sind. Zudem müssen eine Gebühr von 16,00 € gezahlt und eine Ausweiskopie beigefügt werden.
Die Voraussetzungen und der Ablauf für eine Trennung oder Scheidung gemäß Art. 12 umfassen folgende Punkte:
Voraussetzungen
- Die Ehepartner dürfen keine minderjährigen Kinder, volljährigen, nicht geschäftsfähigen oder schwerbehinderten Kinder haben, die nicht wirtschaftlich selbstständig sind.
- Für eine Scheidung muss eine bestimmte Frist seit der Trennung verstrichen sein: über ein Jahr bei einer gerichtlichen Trennung oder über sechs Monate bei einer einvernehmlichen Trennung.
- Eine feste Gebühr von 16,00 € muss an die Gemeindekasse gezahlt werden.
- Eine Kopie des gültigen Ausweisdokuments des Antragstellers und gegebenenfalls des Anwalts muss dem Antrag beigefügt werden.
Ablauf
- Die Erklärung zur Trennung oder Scheidung wird vor einem Standesbeamten abgegeben.
- Nach der ersten Erklärung werden die Ehepartner eingeladen, frühestens 30 Tage später erneut vor dem Standesbeamten zu erscheinen, um die Erklärung zu bestätigen.
- Wenn die Eheleute den Termin zur Bestätigung nicht wahrnehmen, gilt die Erklärung als nicht bestätigt.